Team

Team

Team

Team

Team

Team

iTEC für IT Expert/innen

iTEC für IT Expert/innen

Entdecke iTEC

DE
DE
EN
fb_edited.png
xing.png
kununu.png
linkedin_edited.png

Datenschutz

  • Home

  • Unternehmen

  • Karriere

  • Arbeitskräfteüberlassung

  • Leistungen

  • Nearshoring

  • Referenzen

  • Kontakt

  • More

    © 2019 iTEC Informationssysteme AG

    Impressum

    Datenschutz

    Arbeitskräfteüberlassung

    In der Arbeitskräfteüberlassung (AKÜ) besteht ein klassisches Dreiecks-
    verhältnis zwischen dem Überlasser, dem Beschäftigungsunternehmen
    und dem/der ArbeitnehmerIn. 

    ​

    Zwischen dem/der ArbeitnehmerIn und dem überlassenden Unternehmen besteht ein Dienstverhältnis. Gleichwohl besteht ein Beschäftigungs-
    verhältnis zwischen der überlassenen Arbeitskraft und dem beschäftigenden Unternehmen. 

    ​

    Die genauen Rahmenbedingungen für die Überlassung von DienstnehmerInnen werden im Dienstvertrag, in der Überlassungsvereinbarung (§10) und in der Überlassungsmitteilung (§12) geregelt. 

    ​

    DienstnehmerInnen sind in den Beschäftigerbetrieb eingegliedert und unterliegen den organisatorischen und fachlichen Weisungen des Beschäftigers. 

    ​

    iTEC hat folgende aufrechte Berechtigungen:

    ​

      1. Überlassung von Arbeitskräften

      2. Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und 
          Informationstechnik (IT-Dienstleistung) 

    ​

    Durch diese doppelte Zugehörigkeit gilt auch bei der Arbeitskräfte-
    überlassung der Kollektivvertrag der IT-Dienstleistung. Unberührt dadurch bleiben die Bestimmungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG). 

    ​

    ​

    ​

    AKÜ.PNG