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Kooperationen

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Um mit einem Unternehmen außerhalb Österreichs einen Kooperationsvertrag eingehen zu dürfen, verpflichtet uns das Gesetz, Informationen über das jeweilige ausländische Unternehmen einzuholen.

 

Dazu bitten wir Sie, das untenstehende Formular ausgefüllt „Auftragnehmer-Checkliste“ gemeinsam mit dem Dokument „Written proof of power of representation“ an uns zu retournieren.

Weiters benötigen wir zur Prüfung noch folgende Unterlagen (in Kopie):

  • Einen aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Firmenbuch

  • Bestätigung Ihrer Steuernummer

  • Passkopie(en) des Firmeneigentümers bzw. der Firmeneigentümer

  • Eine Bestätigung der Sozialversicherung, dass Ihre Mitarbeiter (sofern außer Ihnen welche beschäftigt sind) angemeldet sind

 

Die Europäische Union und somit auch Österreich hat sich dem Grundsatz verpflichtet, dass Arbeitskräfte, die in einen anderen Staat entsandt werden, zu den gleichen Arbeitsbedingungen arbeiten wie alle übrigen Arbeitskräfte in diesem Staat.

Daher müssen laut gültiger Rechtslage Unternehmen außerhalb Österreichs, die Arbeitskräfte nach Österreich entsenden oder überlassen, die in Österreich gültigen Mindestlohnbestimmungen sowie einige weitere geltende arbeitsrechtlichen Vorschriften beachten.

 

Nähere Informationen dazu finden Sie u.a. unter https://www.entsendeplattform.at/cms/Z04/Z04_0/home oder unter
https://www.migration.gv.at/en/types-of-immigration/fixed-term-employment/posting-and-hiring-out-of-workers.html

 

 

Bei etwaigen Fragen stehen wir Ihnen natürlich sehr gerne zur Verfügung.

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